Ratgeber · Grundlagen
Terminservicestelle 116117 und Terminservice der Krankenkasse: der Unterschied
Beide vermitteln Arzttermine, aber auf unterschiedlicher Grundlage: Die Terminservicestelle ist gesetzliche Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Terminservice der Krankenkasse ein zusätzlicher Service.
Die Terminservicestelle: gesetzlicher Auftrag der KVen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betreiben Terminservicestellen. Grundlage ist § 75 Abs. 1a SGB V; das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Aufgaben 2019 erweitert. Die Terminservicestellen sind unter der bundesweiten Nummer 116117 und online erreichbar.
Sie vermitteln Termine bei Fachärzten, Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten sowie für die psychotherapeutische Sprechstunde. Für Facharzttermine ist in der Regel eine Überweisung mit Vermittlungscode nötig; Ausnahmen gelten unter anderem für Augenärzte und Frauenärzte. Die Wartezeit auf den vermittelten Termin soll vier Wochen nicht überschreiten.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Praxis oder einen Wunschtermin besteht dabei nicht. Vermittelt wird ein Termin in zumutbarer Entfernung.
Der Terminservice der Krankenkasse: freiwilliger Service
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten zusätzlich einen eigenen Arzt-Terminservice an. Er ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Serviceleistung der jeweiligen Kasse. Umfang und Regeln legt die Kasse fest.
Typisch ist: Versicherte nennen Fachrichtung, Umkreis und bevorzugte Zeiten, auf Wunsch auch eine bestimmte Praxis. Ein Serviceteam telefoniert mit den Praxen und meldet den Termin zurück. Manche Kassen helfen auch dabei, einen bereits vereinbarten Termin auf einen passenderen Zeitpunkt zu legen.
Die Unterschiede auf einen Blick
| Terminservicestelle (116117) | Terminservice der Krankenkasse | |
|---|---|---|
| Grundlage | gesetzliche Pflicht der KVen | freiwilliger Service der Kasse |
| Für wen | alle gesetzlich Versicherten | Versicherte der jeweiligen Kasse |
| Überweisung | für Fachärzte in der Regel mit Vermittlungscode | nach den Regeln der Kasse |
| Wunschpraxis, Wunschzeit | kein Anspruch | Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt |
| Psychotherapie | ja, Sprechstunde und Akutbehandlung | je nach Kasse, häufig ausgenommen |
Wie sich beide ergänzen
Für Versicherte ist der Terminservice ihrer Kasse oft der bequemere Weg, weil er auf persönliche Wünsche eingeht. Die Terminservicestelle bleibt die richtige Adresse, wenn eine Überweisung mit Vermittlungscode vorliegt, wenn es um Psychotherapie geht oder wenn die eigene Kasse keinen Terminservice anbietet.
Krankenkassen, die einen eigenen Terminservice anbieten, sollten deshalb klar beschreiben, wofür er gedacht ist – und für alle anderen Fälle auf die 116117 verweisen.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung.