Neuer Patient?
Ich bin schon Patient.
Behandlung einfach starten.
Sie können sich in wenigen Minuten kostenfrei von einem Arzt behandeln lassen. Wählen Sie dazu einfach aus, ob Sie ein neuer Patient sind (dann können Sie in wenigen Minuten ein Nutzerkonto anlegen und einen Termin anfragen) oder ob Sie bereits ein Patient bei uns sind (dann brauchen Sie sich einfach nur in Ihr Nutzerkonto einloggen).
Wie funktioniert die Online-Videosprechstunde?
Was kostet die Behandlung?
Als gesetzlicher Versicherter werden (wie auch in der Praxis vor Ort) die Kosten für den Online-Arztbesuch von der Krankenkasse übernommen. Hierzu muss lediglich im Registrierungsprozess die Versicherungskarte hinterlegt werden und wir kümmern uns um den Rest.
Privatversicherte erhalten wie gewohnt eine Rechnung, welche bei der jeweiligen Versicherung eingereicht werden kann.
Was ist DeinArzt.digital?
DeinArzt.digital bietet Patienten die Möglichkeit, schnell und einfach medizinische Hilfe zu erhalten, ganz einfach von Zuhause aus.
Hinter DeinArzt.digital steht das Konsortium aus der aLIVE-Service GmbH und der Bayerischen TelemedAllianz. Zusammen bietet das Konsortium mit DeinArzt.digital eine Service-Plattform, über die in Deutschland zugelassene Ärzte, MVZ und andere Gesundheitsdienstleister Leistungen erbringen können.
DeinArzt.digital selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, insbesondere kein Arzt, kein MVZ und keine Apotheke. Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über DeinArzt.digital ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. DeinArzt.digital unterstützt über seine Plattformen sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Die auf DeinArzt.digital erwähnten ärztlichen Behandlungen im Rahmen der Telekommunikation beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.
Kann ich mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen?
Möglich sind hier zunächst nur Erstkrankschreibungen. In der virtuellen Praxis persönlich bekannte Versicherte können sich danach bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen, dem attestierenden Arzt unbekannte Versicherte bis zu drei Kalendertage. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass es sich um eine Diagnose handelt, die für die Telemedizin geeignet ist, konkret dürfen also beispielsweise keine körperlichen Untersuchungen notwendig sein. Übliche Diagnosen sind Erkältungen, Magen-Darm-Probleme, aber auch Depressionen.
Können mir Rezepte verordnet werden?
Ja, unsere Ärzte können sowohl Privat- als auch Kassenrezepte verordnen. Zum Einlösen Ihres Rezepts stehen Ihnen daher zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Privatrezept: Unsere Ärzte können jederzeit elektronische Privatrezepte ausstellen. Diese müssen jedoch von Ihnen in voller Höhe selbst bezahlt werden. Sie können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Kassenrezept: Das elektronische Kassenrezept (GKV) kann noch nicht von jeder Apotheke akzeptiert werden. Wenn Sie jedoch eine Apotheke vor Ort haben, welche schon „kassenrezeptfähig“ ist, dann können diese von unseren Ärzten ausgestellt und an die Apotheke verschickt werden. Dort können Sie dann ihr Medikament vor Ort abholen.
Solange das e-Rezept seitens der Gematik noch nicht umgesetzt ist, kann ihre Krankenkasse unter Vorlage des Privatrezeptes lediglich eine individuelle Beteiligung in Höhe der Kassensätze prüfen.