FAQ: Häufige Fragen.

Sie haben Fragen zum Angebot von DeinArzt.digital? Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen mit den passenden Antworten. Klicken Sie dazu einfach auf die jeweilige Frage und daraufhin wird die jeweilige Antwort erscheinen.

FAQ: Häufige Fragen
Wie funktioniert die Online-Videosprechstunde?
Sie können sich in wenigen Minuten kostenfrei von einem Arzt behandeln lassen. Dazu müssen Sie sich lediglich ein Nutzerkonto auf DeinArzt.digital erstellen. Anschließend können Sie ihr Anliegen via Online-Formular oder in der App an uns übermitteln. Alternativ können Sie uns auch ganz einfach aus Ihrem Nutzerkonto oder aus der App heraus anrufen. Anschließend müssen Sie lediglich zum vereinbarten Termin die App öffnen oder der Online-Sprechstunde beitreten. Im Gespräch nimmt sich der Arzt für Ihr Anliegen so lange Zeit bis alle wichtigen Fragen geklärt sind und stellt im Anschluss alle wichtigen Dokumente digital aus.
Was ist DeinArzt.digital?

DeinArzt.digital bietet Patienten die Möglichkeit, schnell und einfach medizinische Hilfe zu erhalten, ganz einfach von Zuhause aus.

Hinter DeinArzt.digital steht das Konsortium aus der aLIVE-Service GmbH und der Bayerischen TelemedAllianz. Zusammen bietet das Konsortium mit DeinArzt.digital eine Service-Plattform, über die in Deutschland zugelassene Ärzte, MVZ und andere Gesundheitsdienstleister Leistungen erbringen können.

DeinArzt.digital selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, insbesondere kein Arzt, kein MVZ und keine Apotheke. Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über DeinArzt.digital ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. DeinArzt.digital unterstützt über seine Plattformen sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Die auf DeinArzt.digital erwähnten ärztlichen Behandlungen im Rahmen der Telekommunikation beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.

Was kostet die Behandlung?

Als gesetzlicher Versicherter werden (wie auch in der Praxis vor Ort) die Kosten für den Online-Arztbesuch von der Krankenkasse übernommen. Hierzu muss lediglich im Registrierungsprozess die Versicherungskarte hinterlegt werden und wir kümmern uns um den Rest.

Gilt in Deutschland nicht ein Fernbehandlungsverbot?
Im Jahr 2018 wurde die Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) geändert. Seitdem gilt, dass Ärzte „im Einzelfall“ auch bei ihnen noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen.

Sofern dies „ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt“ gewahrt ist. Diese neue Regelung machte den Weg frei für telemedizinische Behandlungen auch bis dato unbekannter Patienten.

Welche Patienten können bei DeinArzt.digital teilnehmen?

DeinArzt.digital steht allen Patienten, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind offen. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden können sich Patienten bei DeinArzt.digital melden. Die Nutzung der DeinArzt.digital-Plattform ist für die Versicherten kostenfrei; die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – wie bei jedem anderen Arztbesuch auch – das ärztliche Honorar.

Privatversicherte können den Service von DeinArzt.digital nicht nutzen.

Wer nimmt die Anrufe entgegen?
Falls Sie bei der Anmeldung nicht zurecht kommen, wenden Sie sich an unser speziell geschultes Medizinisches Fachpersonal. Diese nehmen Ihre Personalien und Krankheitssymptome auf und klären die Dringlichkeit. Handelt es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall, wird der Anruf an die Rettungsleitstelle weitergeleitet. Andernfalls verabredet die MFA mit Ihnen eine Rückrufzeit, zu der sich ein Telearzt bei Ihnen meldet.
Wie sicher sind meine Daten bei DeinArzt.digital?
Bei der medizinischen Beratung und Behandlung genießen Datensicherheit und Datenschutz oberste Priorität. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und verschlüsselt auf Datenbankservern in zertifizierten deutschen Rechenzentren abgelegt.
Können mir Rezepte verordnet werden?

Ja, unsere Ärzte können sowohl Privat- als auch Kassenrezepte verordnen. Zum Einlösen Ihres Rezepts stehen Ihnen daher zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Privatrezept: Unsere Ärzte können jederzeit elektronische Privatrezepte ausstellen. Diese müssen jedoch von Ihnen in voller Höhe selbst bezahlt werden. Sie können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Kassenrezept: Das elektronische Kassenrezept (GKV) kann noch nicht von allen Ärzten verordnet werden, bzw. von jeder Apotheke akzeptiert werden. Wenn Sie jedoch eine Apotheke vor Ort haben, welche schon „kassenrezeptfähig“ ist und das gewünschte Rezept von unseren Ärzten ausgestellt werden kann, dann kann dieses an die Apotheke verschickt werden. Dort können Sie dann ihr Medikament vor Ort abholen.

Solange das e-Rezept seitens der Gematik noch nicht umgesetzt ist, kann ihre Krankenkasse unter Vorlage des Privatrezeptes lediglich eine individuelle Beteiligung in Höhe der Kassensätze prüfen.

Kann ich mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen?

Um eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von uns ausgestellt zu bekommen, müssen Sie immer mit einem der Ärzte auf unserer Service-Plattform gesprochen haben. Somit können diese sich ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen und die Notwendigkeit und angemessene Länge der Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen feststellen.

Möglich sind hier zunächst nur Erstkrankschreibungen. In der virtuellen Praxis persönlich bekannte Versicherte können sich danach bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen, dem attestierenden Arzt unbekannte Versicherte bis zu drei Kalendertage. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass es sich um eine Diagnose handelt, die für die Telemedizin geeignet ist, konkret dürfen also beispielsweise keine körperlichen Untersuchungen notwendig sein. Übliche Diagnosen sind Erkältungen, Magen-Darm-Probleme, aber auch Depressionen.

Können die Onlineärzte Einweisungen und Überweisungen ausstellen?
Sowohl Ein- als auch Überweisungen sind über DeinArzt.digital nicht möglich.